Das Bischöfliche Bauamt ist „strikt dagegen“, daß in einem Kirchturm eine Sendeanlage für Mobilfunk installiert wird. Für die örtlichen Gebäude und die Finanzen einer Kirchenstiftung rechtlich verantwortlich ist (primär) die Kirchenverwaltung. Sie allein kann Vertragspartner für die Mobilfunk-Betreiber sein. Den Kirchenverwaltungen wird aber eindeutig nahegelegt, keinen derartigen Vertrag mit einer Betreibergesellschaft abzuschließen.
Die stiftungsrechtliche Aufsicht liegt beim Bischöflichen Ordinariat. Derartige Verträge bedürfen der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung nach Art. 44 der „Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen (Erz-)Diözesen“:
„Rechtsgeschäfte und Maßnahmen der Stiftungsorgane, die für die kirchlichen Stiftungen grundsätzliche Bedeutung haben und erhebliche Verpflichtungen rechtlicher, wirtschaftlicher oder finanzieller Art erwarten lassen, bedürfen der Genehmigung der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde. Sie entscheidet erforderlichenfalls über das Vorliegen dieser Voraussetzungen.“ (Abs. 1).
Diese Genehmigung wird – so Diözesanbaumeister Schädel - seitens des Bistums nicht erteilt und wurde bisher auch in keinem Fall erteilt.
Damit ist allerdings nicht ausgeschlossen, daß eine Kirchenstiftung trotzdem einen Vertrag abschließt, ohne ihn einzureichen. Diese Verträge sind rechtlich gesehen „schwebend unwirksam“ Denn „bei Verträgen ist die stiftungsaufsichtliche Genehmigung für die Wirksamkeit des Vertrages ausdrücklich vorzubehalten.“ (Abs. 5). Ihre Vollziehung vor Genehmigung ist unzulässig (Abs.4).
Das „Nein“ zu Mobilfunkanlagen ist nicht als amtliche Vorschrift im „Würzburger Diözesanblatt“ veröffentlicht worden. Ich halte es nicht für hilfreich, dies jetzt zu tun, wo die Diskussion und Forschung weitergeht. Es gibt schon Beispiele (dem Vernehmen nach auch hier im Bistum Limburg), wo derartige Verlautbarungen kurze Zeit später modifiziert oder wieder „kassiert“ wurden.
Übrigens steht das Bistum Würzburg nicht allein: Die Diözese Augsburg hat - nach Auskunft des dortigen Umweltbeauftragten, Msgr. Dr. Norbert Maginot - das Anbringen von Mobilfunkanlagen in oder an Kirchtürmen prinzipiell untersagt. Im Erzbistum München und Freising „haben Mobilfunk-Basisstationen auf Kirchtürmen nichts zu suchen“ (dpa, Juli 1998).